§ 1 – Zustandekommen des Vertrages
Die Online-Anmeldung auf der Webseite des Sternengreifen e.V. stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Das Absenden der Online-Anmeldung durch den Interessenten stellt ein verbindliches Angebot dar, an der Veranstaltung zu den in der Einladung genannten Bedingungen teilnehmen zu wollen. Die automatisierte E-Mail, welche den Eingang des Angebots bestätigt, stellt noch keine Bestätigung eines Vertragsschlusses dar. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter prüft nach der Anmeldung, ob noch Plätze vorhanden sind, und sendet dem Interessenten innerhalb von 14 Tagen eine Anmeldebestätigung per E-Mail zu. Erst damit wird der Vertrag rechtswirksam abgeschlossen. Erhält der Interessent innerhalb der 14 Tage keine Bestätigungs-E-Mail, ist er nicht mehr an sein Angebot gebunden.
§ 2 – Rücktritt, Zahlungsverzug
Ein Widerrufsrecht besteht nach §312g BGB nicht. Bei Rücktritt des Teilnehmers von dem Vertrag versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 20,- Euro fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 3 – Rabatte
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen (NSCs, Tavernen-Team, Dozenten, etc.) Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Können die Teilnehmer die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 4 – Teilnahme unter 18 Jahren
Minderjährige Teilnehmer benötigen eine Aufsichtsperson, die während der Veranstaltung zur gleichen Zeit anwesend ist. Aufsichtsperson kann neben den Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Person sein, der die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen haben. Eine von der Aufsichtsperson und den Erziehungsberechtigten unterschriebene Vereinbarung zur Übertragung der Aufsichtspflicht muss dem Veranstalter spätestens zu Beginn der Veranstaltung vorgelegt werden. Die Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person.
§ 5 – Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 6 – Sicherheit
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) regelmäßig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen unbedingt Abstand zu halten.
§ 7 – Ausschluss von der Veranstaltung
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 8 – Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.